Fortbildungsangebote für die Fächer Evangelische und Katholische Religion
Bekanntmachung des Kultusministeriums Niedersachsen vom 31. März 2021
Die Mitwirkung der Religionsgemeinschaften am Religionsunterricht nach § 125 NSchG schließt auch die Fortbildungen der jeweiligen Lehrkräfte ein.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass laut einer Vereinbarung des Landes Niedersachsen mit dem Katholischen Büro Niedersachsen und der Konfödertation evangelischer Kirchen in Niedersachsen Fortbildungsangebot der katholischen Bistümer und der evangelischen Kirchen der Konföderation grundsätzlich als dienstliche Fortbildungsangebote anerkannt sind. Sie unterliegen daher der Regelungen für die dienstliche Fortbildung, für die kein Sonderurlaub zu beantragen ist.
Besondere Veranstaltungsformen (Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbildung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, Kursfolgen sowie Studiensreisen, die nicht in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden), werden auch weiterhin mit dem MK abgestimmt und im Programm des NLQ auf dem NibiS veröffentlicht.
Veranstaltungen der Kirchen, für die die Regelungen der dienstlichen Fortbildung nicht gelten und für die Sonderurlaub zu beantragen ist, sind in den jeweiligen Programmen entsprechend ausgewiesen.