Vokation

Vokationstagungen der ARO

Die ARO bietet Vokationstagungen für Unterrichtende mit Fakultas an. Um an einer Tagung teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen frühzeitig bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.
Die Tagungsteilnahme ist für Sie kostenlos. Anfallende Fahrtkosten werden Ihnen von der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen erstattet.
Für die Zeit der Vokationstagung werden Sie von Ihrer Schulleitung vom Dienst freigestellt.

Für die Erteilung der Vokation ist die durchgehende Teilnahme an einer Vokationstagung erforderlich.
Die befristete Vokation, die Sie zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes erhalten haben, gilt noch zwei Jahre nach dem Examen. Das Tagungsangebot ist so berechnet, dass Sie innerhalb dieser Zeit einen Tagungsplatz erhalten. Sollten sich Verzögerungen ergeben, wird Ihre befristete Vokation selbstverständlich bis zum Tagungsbeginn verlängert. 

Anwärterinnen und Anwärter

Für die Dauer der praktischen Ausbildungsphase ist eine befristete Unterrichtsbestätigung im Vorbereitungsdienst erforderlich. Diese kann, wenn die Schule auf dem Gebiet der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen liegt, bei der Geschäftsstelle der Konföderation beantragt werden.

Vokationstagungen für das Jahr 2026

  • 16. - 17.03.2026: Ort: ARO Aurich, Georgswall 7, 26603 Aurich (ohne Übernachtung), Thema: „Geistliche Räume entdecken (Kirchenpädagogik)“ Anmeldung

  • 11. - 13.11.2026: Ort: Ev. Bildungshaus in Rastede in Kooperation mit der ARP Oldenburg, Thema: „Trauer als herausfordernde Situation in der Schulgemeinschaft und als Thema im Unterricht“ Anmeldung

Anfragen zur Tagungsorganisation und -gestaltung richten Sie bitte an die ARO: Sonja Skoczylas, Tel.: 04941/96860 oder info@aro-aurich.de

Grundsätzlich

Mit der Vokation verpflichten sich die Kirchen der Konföderation, den Dienst der Religionslehrkräfte zu begleiten und sie kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Durch die Vokation nimmt Kirche somit ihre Mitverantwortlichkeit für den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen wahr.

Fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion ab dem 01.02.18:

Die Kirchen der Konföderation in Niedersachsen haben ihre Vokationsgesetze geändert. Zukünftig kann das Fach Evangelische Religion nur noch max. drei Jahre durch eine fachfremde Lehrkraft unterrichtet werden. Für diesen Zeitraum wird der Lehrkraft eine befristete Unterrichtsbestätigung ausgestellt, die nach drei Jahren ihre Gültigkeit verliert. In der Oberstufe ist fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion nicht mehr möglich. Die Gesetze sind jeweils am 01.02.2018 in Kraft getreten.

Erteilte Vokationen erhalten ihre Gültigkeit!


In gleichem Zuge werden die kirchlichen Weiterbildungs- möglichkeiten für das Fach Evangelische Religion in Zusammenarbeit mit dem NLQ ausgebaut.